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Teilzeitarbeit ist mehr als ein "Zubrot"

Landfrauen fordern Richtigstellung - Institut der deutschen Wirtschaft verkennt Frauen-Realitäten

Der Landfrauenverband Hessen teilt die Irritation des Deutschen Frauenrats über eine Meldung des Instituts der deutschen Wirtschaft, in der Teilzeitarbeit als Arbeitsmarkterfolg gepriesen wird. Seit Jahren weist der Deutsche Frauenrat darauf hin, dass die eigenständige Existenzsicherung von Frauen durch Erwerbsarbeit durch geringfügige Beschäftigungen oder Teilzeitarbeit nicht gewährleistet werden kann. Auch in weiten Teilen der Politik war dies mittlerweile unbestritten.

Die Expansion der Teilzeit wird in einem Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft nun als tragende Säule des Arbeitsmarkterfolgs gelobt und die negativen Folgen von Teilzeitbeschäftigung für die soziale Sicherung in Abrede gestellt. Es wird unter anderem die Behauptung aufgestellt, dass 80 Prozent der „Teilzeiter" mit weiteren Erwachsenen in einem Haushalt lebten, meist vollzeitbeschäftigten Partnern, durch die sie auch im Alter finanziell abgesichert seien. Die mit den Rentenbeiträgen der Teilzeitkraft erworbenen Ansprüche seien daher nur ein "Zubrot", von dem die meisten nicht leben müssten.

Diesen Behauptungen widerspricht der Deutsche Frauenrat entschieden. Richtig ist, dass der „Teilzeiter“ zu über achtzig Prozent eine Frau ist. Immer mehr Frauen teilten sich ein Arbeitszeit- und damit auch ein Lohn- und Gehaltsvolumen, das stabil bleibt. Fast jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet in einem Teilzeitverhältnis. Ob die meisten sich freiwillig dafür entscheiden, ist fraglich. Vielmehr lassen die immer noch unzureichenden Betreuungsangebote für Kinder aber auch alte Menschen Frauen oft gar keine andere Wahl. Die Zahl derer, die in Teilzeit arbeiten, obwohl sie eine Vollzeitstelle wünschen, ist seit 1998 von 13 Prozent auf heute 23 Prozent gestiegen. Das kann wohl kaum als Erfolg der Arbeitsmarktpolitik betrachtet werden. Zudem bestreiten laut Statistischem Bundesamt vom April 2009 rund 60 Prozent der Teilzeitbeschäftigten nach eigenen Angaben den weitaus größten Teil ihres Lebensunterhalts aus ihrem eigenen Einkommen. Das hat gravierende Auswirkungen auf ihre spätere Rente.

Außer Acht lässt das Institut der deutschen Wirtschaft zudem, dass in Deutschland nahezu jede dritte Ehe geschieden wird und die überwiegend in Teilzeit beschäftigten Frauen durch das neue Unterhaltsrecht nach einer Scheidung nur noch in wenigen Fällen und zeitlich begrenzt auf den immer „vollzeitbeschäftigten Ex-Partner“ zurückgreifen können. Das bedeutet, dass sie ihre Existenzsicherung spätestens dann alleine aus ihrer Teilzeitbeschäftigung bestreiten müssen. Das „1,5-Ernährermodell“ mit einem Hauptverdiener und einer Zuverdienerin geht damit nicht nur an der Realität vorbei, es wiederspricht auch dem Gleichstellungsgrundsatz.

Der Deutsche Frauenrat erwartet daher von Wirtschaft und Politik geeignete Maßnahmen, die ungewollte Teilzeitbeschäftigung verhindern und Frauen wie Männern ermöglichen, gleichberechtigt und partnerschaftlich Berufs- und Familienarbeit zu vereinbaren, ohne dabei die eigene Existenzsicherung zu gefährden. Mit einer allgemeinen Reduzierung der Regelarbeitszeit beispielsweise könnten für alle, Frauen wie Männer, Freiräume für Familienpflichten und Potential für mehr Arbeitsplätze geschaffen werden. Vom Institut der Deutschen Wirtschaft fordern die Hessischen Landfrauen, wie der Deutsche Frauenrat, eine differenzierte Wahrnehmung der Realität und eine entsprechende Berichterstattung.